Sendungsverfolgung

Sendungsverfolgung - Tracking & Tracing
Zielsteuerung und Rückverfolgung in der Logistik.

Sendungsverfolgung ist auch heute noch ein Problem. EAN und alle vergleichbaren Systeme bieten eine Lösung basierend auf der Kooperation aller Beteiligten nach einheitlichen Regeln. Kurier und Paketdienste haben Sendungsverfolgung bereits seit vielen Jahren realisiert und auch weitgehend automatisiert, wozu sogar eigene Symbologien (siehe Maxicode) entwickelt wurden [RL97].

Das Problem

Mit dem Gefahrenübergang an den Spediteur verschwinden die Sendungen aus dem Blickfeld des Versenders. Der Versender ist seinem Kunden gegenüber über den Verbleib einer Lieferung nicht auskunftsfähig.

Der Spediteur sieht sich mit der Anforderung konfrontiert, den Transport einer Sendung im Rahmen der Qualitätssicherung seiner Dienstleistung lückenlos dokumentieren zu müssen. Zur Optimierung des Sendungsumschlags in den Stückgutverteilzentren wird ein Routerlabel genutzt, das die Sortierung „Tour an Tor“ ermöglicht und bei der Verladungskontrolle grobe Sortierfehler durch Vergleich der Routerlabel erkennen lässt.

Die Qualität des Transports erzwingt die Realisierung von Sendungsverfolgungs- und Sicherungskonzepten, an denen die Spediteure schon zur Minderung ihres eigenen Haftungsrisikos ein lebhaftes Interesse haben.

Die Problematik verschärft sich beim Durchlauf der Sendungen durch Speditionsnetzwerke oder beim Übergang auf weitere Vertragsspediteure, wenn diese unterschiedliche Kennzeichnungssysteme verwenden.

Kurier- und Paketdienste

Ausgangspunkt sind die Auftragsdaten, die die Solldaten für die Transportabwicklung (insbesondere Zeitvorgaben) enthalten. Sie werden möglichst schon beim Versender erfasst und dem KEP übermittelt. Die Informationen existieren nur in elektronischer Form und können problemlos übertragen, gespeichert, aufbereitet und abgefragt werden. Gegenüber papiergestützten Verfahren werden die Kosten deutlich gesenkt.

Bei der Erfassung der Sendungen wird jedem Packstück ein Barcode zugeteilt, so dass eine eindeutige Identifikation des Packstücks zu jedem Zeitpunkt des Transports ermöglicht wird. Ist eine Erfassung beim Versender wegen des sehr geringen Sendungsaufkommens nicht möglich (z.B. bei privaten Sendungen), so erfolgt bei Abholung der Sendungen vor Ort eine Kurzerfassung durch den Versandspediteur, wobei Barcodes von vorbereiteten Rollen auf die Packstücke aufgebracht und den entsprechenden Sendungsdaten zugewiesen werden.

Die entsprechenden Daten werden über GSM an die Zentrale des KEPs übermittelt und der Abholnachweis („Proof of Collection“) generiert. Je nach vereinbartem Servicelevel bekommen die Beteiligten (Empfangsspediteur, Empfänger), diese und andere Statusnachrichten in Echtzeit zugestellt.

Nach diesem Prinzip werden alle Packstücke bei der Abholung und an allen Umschlagspunkten bzw. Gefahrenübergängen gescannt und die dabei ermittelten Ist-Daten mit den Soll-Daten, die zu Anfang festgelegt wurden, verglichen und die Gefahrenübergänge dokumentiert („Proof of Transfer“).

Werden Zeitfenster, in dem z.B. ein bestimmter Umschlagspunkt erreicht werden sollte, überschritten, so wird eine Störungsmeldung ausgelöst. Erfolgt der Transport mehrerer Packstücke oder Sendungen in übergeordneten Einheiten wie Container oder LKW, so werden Meldungen, die sich auf die übergeordneten Einheiten beziehen, vom System den einzelnen Sendungen und Packstücken zugeordnet.

Bei Abholung oder Auslieferung werden die Fahrzeug-Scanner mit den entsprechenden Soll-Daten vorgeladen. Die Verarbeitung der Ergebnisse des Scans, d.h. der Soll-/Ist-Vergleich, findet ebenso auf dem Scanner statt. So wird ggf. bei der Abholung oder Auslieferung sofort über eine Abweichung informiert („Proof of Delivery“).

Sendungshistorie

Die Scans (Proof of Collection --> Proof of Transfer --> Proof of Delivery) an den einzelnen Umschlagspunkten ergeben eine Sendungshistorie, die jederzeit eine Aussage über den aktuellen Status der Sendung oder des Packstücks erlaubt.

Anwendungen.Sendungsverfolgung by Katrin Reiher at 12.03.2007 14:18

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