Neues Lebensmittelrecht der EU

Das neue Lebensmittelrecht der EU hat eine ganze Reihe von Zielen im Visier. Unter anderem schafft es die rechtliche Grundlage für folgende Maßnahmen:

  • Einführung des Begriffs der „Rückverfolgbarkeit“:
    Mit anderen Worten heißt das, dass Lebens- und Futtermittelunternehmen – ob es sich nun um Erzeuger, Verarbeitungsbetriebe oder Importeure handelt – sicherstellen müssen, dass alle Lebensmittel, Futtermittel und deren Zutaten über die gesamte Produktionskette hinweg – vom Erzeuger bis zum Verbraucher – verfolgt werden können. Jedes Unternehmen muss angeben können, von wem es beliefert wurde und wen es seinerseits beliefert hat, so dass die vorangehende und die folgende Produktionsstufe jeweils festgestellt werden kann.
  • Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA):
    Damit wurde die zuvor von mehreren wissenschaftlichen Ausschüssen geleistete Arbeit unter ein Dach gebracht und die wissenschaftliche Risikobewertung für die Öffentlichkeit transparenter gestaltet.
  • Einführung eines Schnellwarnsystems, um im Falle einer Lebens- bzw. Futtermittelkrise umgehend reagieren zu können.
    Es liefert rasch Informationen über neu festgestellte Risiken für den Verbraucher. Entdeckt ein EU-Mitgliedstaat ein Lebens- oder Futtermittel, das seiner Ansicht nach ein Risiko für den Verbraucher darstellen könnte, kann er mittels dieses Netzes Informationen über das potenzielle Risiko weiterleiten. Die Europäische Kommission bildet den Knotenpunkt des Netzes, das einzelstaatliche Behörden und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit miteinander verbindet.

 

  • Kennzeichnungspflicht:
    Die Verbraucher sollen wissen, was sie essen; die Vorschriften über die Lebensmittelkennzeichnung tragen dem Rechnung. Bei der Gestaltung moderner Vorschriften für die Lebensmittelkennzeichnung sind zwei Grundsätze miteinander in Einklang zu bringen: einerseits dem Verbraucher so viele Informationen wie möglich an die Hand zu geben, andererseits das Etikett nicht mit Informationen zu überfrachten, die es dem Verbraucher erschweren, das Etikett zu lesen und zu verstehen. Grundlegendes Prinzip der EU-Vorschriften für die Lebensmittelkennzeichnung ist es, dass die Verbraucher alle wesentlichen Informationen über die Zusammensetzung des Produkts, den Hersteller, die Lager- und Zubereitungsverfahren erhalten. Um den wissenschaftlichen Fortschritt und den wandelnden Verbrauchererwartungen gerecht zu werden, erfolgt regelmäßig eine Aktualisierung der Kennzeichnungsvorschriften. In den jüngsten Änderungen spiegelt sich beispielsweise die Besorgnis der Verbraucher über BSE wider: die Verbraucher fordern möglichst vollständige Informationen über das Rindfleisch, das sie kaufen. Auf den Rindfleischetiketten ist nun anzugeben, wo das Tier geboren, aufgezogen, gemästet, geschlachtet und zerlegt worden ist.
  • Besondere Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln:
    Die Verbraucher wollen wissen, ob ein Lebensmittel gentechnisch veränderte Erzeugnisse enthält, und dem Etikett entnehmen können, ob eine Lebensmittelzutat eine Allergie auslösen könnte – weitere Gründe für Änderungen der Vorschriften. Enthält ein Lebensmittel ein gentechnisch verändertes Erzeugnis oder war ein aus gentechnisch verändertem Material hergestelltes Erzeugnis am Herstellungsprozess beteiligt, so ist dies auf dem Etikett anzugeben.

Die Rückverfolgbarkeit ist also nur ein Baustein in einem umfassenden Maßnahmenkatalog der EU und muss auch als solcher verstanden werden: Sie erleichtert – bei korrekter Anwendung – die Verfolgung von Lebensmitteln über die gesamte Versorgungskette, bietet aber nur im Zusammenhang mit anderen gesetzlichen Regelungen ein sinnvolles Mittel gegen Lebensmittelskandale.

Anwendungen.NeuesLebensmittelrechtDerEU by Katrin Reiher at 07.02.2007 11:01

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